Tönungsfolie fürs Auto




Getönte Autoscheiben kennt man aus verschiedensten Rennfilmen aus Hollywood. Tiefer gelegte Autos, Karosserie Kits, Spoiler, neue Auspuffblenden, Neonröhren im Kofferraum oder unter dem Wagen und natürlich getönte Scheiben. Doch nicht nur in Hollywood Produktionen sind getönte Autoscheiben sehr beliebt, auch hierzulande weiß man sie zu schätzen.

Tönungsfolien für das Auto sind wahre Multitalente. Zum einen schützen sie vor Sonne und somit auch Hitze, zum anderen sehen sie auch noch gut aus und schützen vor allem vor UV-Strahlung.
Gerade bei Autos, in denen Babys oder Kleinkinder mitfahren, sieht man Tönungsfolien häufig, da die Kinder in ihren Kindersitzen gerade bei längeren Autofahrten oft Stunden lang angeschnallt sind, den Sonnenstrahlen nicht ausweichen können. Allerdings müssen bei der Installation von Tönungsfolien mehrere Punkte beachtet werden.

Die Qualität ist hier von entscheidender Bedeutung, da sie für die Wirkung und ein perfektes Montageergebnis verantwortlich ist. So kann auch bei einem stehenden Fahrzeug die Innentemperatur deutlich niedriger gehalten werden, als bei einem Fahrzeug, an welchem minderwertige oder gar keine Tönungsfolien angebracht sind.

Die Passgenauigkeit und Montage sind ebenso wichtig wie die richtige Qualität der Folien. So sollten vor allem eine Montageanleitung und das richtige Werkzeug bei den Tönungsfolie Auto enthalten sein, damit einer korrekten Montage nichts im Weg steht. So sollten sich auch keine Blasen bilden und die Folie wird perfekt sitzen.
Des Weiteren sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Tönungsfolien dürfen nicht an der Frontscheibe und den beiden vorderen Seitenfenster angebracht werden. Zudem ist das Anbringen einer Folie an der Heckscheibe nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug zwei Seitenspiegel hat. Außerdem verbietet der Gesetzgeber das Verklemmen der Folie an der Gummidichtung oder der Scheibenhalterung. Zudem müssen das Prüfzeichen und der Typ der Folie gut lesbar und dauerhaft an der Folie vorhanden sein. Darüber hinaus ist die AGB (Allgemeine Bauartgenehmigung) ständig im Fahrzeug mitzuführen.

This entry was posted on Freitag, November 18th, 2011 at 10:31 and is filed under Allgemein . You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

Leave a Reply

Lorem ipsum dolor amet

Sed lacus. Donec lectus. Nullam pretium nibh ut turpis. Nam bibendum. In nulla tortor, elementum vel, tempor at, varius non, purus. Mauris vitae nisl nec metus placerat consectetuer. Donec ipsum. Proin imperdiet est. Phasellus dapibus semper urna. Pellentesque ornare, orci in consectetuer hendrerit, urna elit eleifend nunc, ut consectetuer nisl felis ac diam.